30. INTERNATIONALE WAFFENBÖRSE LAUSANNE

Die 30. Internationale Waffenbörse wird vom
Freitag, 29. Nov. bis Sonntag, 1. Dez. 2024 in Beaulieu Lausanne stattfinden

Die Börse hat fast 100 Aussteller und Sammler, An- und Verkauf moderner und alter waffen für Jagd, Sport und Sammler, Blankwaffen usw.

Der Plan und die Liste der Aussteller 2024 sind auf dem neuesten Stand


Öffnungszeiten

Freitag  – 10 bis 18 Uhr
Samstag  – 10 bis 18 Uhr
Sonntag  – 10 bis- 17 Uhr

Eintrittspreise

Erwachsene (ab 16 Jahre) 20.-
Kinder bis 16 Jahre in Begleitung Gratis
Lehrlinge, Studenten, AHV-Rentner 20.-

„Professionnel“ Karte 90.-

Hunde sind auf dem Gelände der Börse nicht erlaubt.

Ort

Kongreszentrum Beaulieu Lausanne
Avenue des Bergières 10
1000 Lausanne

(Mit Videoreportage von der Waffenbörse in Lausanne)

Die Waffenbörse in 90 Sekunden

Kontakt zur Presse :
Syntagme Sàrl +41 79 226 78 59
media@bourseauxarmes.ch

Information des Waffenbüros

Die Waffenbüros folgender Kantone werden während dieser Veranstaltung anwesend sein:

 

 

Lizenzen für den Waffenerwerb:

Vor Ort und unter den folgenden Bedingungen werden nur normale Waffenerwerbscheine (WES) ausgestellt

      1. Wohnsitz in den Kantonen Waadt, Wallis oder Neuenburg.
      2. Füllen Sie das Antragsformular
      3. Einen gültigen Ausweis vorlegen
      4. Eine frühere Genehmigung zum Erwerb von Waffen vorweisen, die von einem der oben genannten Kantone ausgestellt wurde

Die Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins auf der Börse ist nicht zwingend garantiert.

Vor Ort wird keine Ausnahmebewilligung (ABK) für Sportschützen oder Sammler erteilt.

Bitte erkundigen Sie sich bei den Waffenbüros Ihres Wohnkantons. Für Waadt, Wallis und Neuenburg müssen ABK spätestens 1 Monat vor Beginn der Waffenbörse beim Waffenbüro eingehen.

 

Kauf /Verkauf von Magazin mit hoher Kapazität

LArm – Artikel 24 a: (Änderung LArm vom 15.08.2019)
„Wer eine Magazin mit hoher Kapazität absetzt, muss überprüfen ob dem Käufer, für eine entsprechende Waffe, eine kantonale Ausnahmebewilligung (ABK) oder eine Besitzbestätigung ausgestellt wurde. Für die Überprüfung genügt eine Kopie der ABK oder der Bestätigung“.

Diese Dokumente werden jedoch nicht während der Veranstaltung erstellt (bitte erkundigen Sie sich beim Waffenbüro Ihres Heimatkantons für die Ausstellung dieser Dokumente).
Der Inhaber einer Ordonanzwaffe, die direkt aus dem Inventar der Militärverwaltung entnommen wurde, muss den Erwerb der Waffe durch den Eintrags im Dienstbuch nachweisen.

 

Waffenbüros der Kantone  Waadt,Wallis  und Neuenburg